Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

Firma Riedt GmbH, 74821 Mosbach

Firma Riedt GmbH Seite 1 von 2
§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und
Leistungen (AGB) gelten für alle mit dem Kunden zustande
gekommen Verträge über Lieferungen und Leistungen. Auch
mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteilte Bestellungen
nehmen wir nur unter Einbeziehung dieser AGB an.
2) Wir widersprechen abweichenden, entgegenstehenden oder
ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Diese werden, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir
stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher i.S. von § 13
BGB wie auch an Unternehmer i.S. von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
1) Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung von
Bestellungen befugt. Unsere Mitarbeiter in den
Verkaufsniederlassungen sind zur Entgegenahme von
Bestellungen und zur Auslieferung von Waren berechtigt.
2) Bestellungen bedürfen einer Bestätigung oder werden durch
Ausführung angenommen.
§ 3 Vergütung
1) Bei Lieferungen an Unternehmen gelten unsere angegebenen
Preise in Euro ohne gesetzliche MwSt. „ab Werk bzw.
Verkaufsniederlassung“. Bei Lieferungen an Verbraucher ist die
gesetzliche MwSt. im Preis enthalten.
2) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
3) Nebenkosten wie Transportverpackung, Transport- und
Versicherungskosten sind in den Preisen für Lieferungen nicht
enthalten. Sie werden dem Kunden weiterberechnet, wenn wir
die Beförderung übernehmen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Zahlung von Lieferungen
innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung, gewähren wir 2
% Skonto auf den Rechnungsbetrag.
2) Innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung kommt der
Kunde in Zahlungsverzug. Ist er Verbraucher, gilt dies, wenn wir
ihn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung
besonders hingewiesen haben.
3) Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszinssatz 9
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und wir haben einen
Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro,
wenn der Kunde Unternehmer ist. Bei Verbrauchern gilt ein
Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bei Zahlungsverzug des Kunden ist nicht ausgeschlossen.
4) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
angenommen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung
trägt der Kunde.
5) Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen den
Kunden wegen Zahlungsverzugs werden sämtliche noch offene
Rechnungen, auch solche mit anderen Zahlungszielen- zur
sofortigen Zahlung fällig. Mit Gegenforderungen kann der Kunde
nur aufrechnen, wenn sie von uns anerkannt oder wenn sie
rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Fristen und Termine
1) Bestellungen werden zu den vertraglich vereinbarten Terminen
ausgeführt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, falls
solche bestehen, vollständig nachkommt, und uns Unterlagen
und Maßangaben, soweit wir sie für die Ausführung benötigen,
vorliegen.

2) Termine oder Fristen für Lieferungen oder Leistungen
verlängern sich angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung auf
höhere Gewalt und andere nicht vorhersehbare und nicht zu
vertretenen Störungen, z. B. Krieg, terroristische Anschläge,
Arbeitskämpfe, zurückzuführen ist.
3) Kommen wir mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die
Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist
fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen
des Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt haben oder wesentliche
Vertragspflichten verletzen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ersetzen wir dem Kunden den
vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gilt § 9 dieser AGB.
4) Zu Teillieferungen oder-leistungen in zumutbarem Umfang sind
wir berechtigt.
§ 6 Gefahrübergang
1) Der Versand von Lieferungen an Kunden an einen anderen Ort
als den Erfüllungsort erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt
auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist der
Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf ihn über,
wenn er den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit
der Ausführung beauftragt hat und wir ihm diese nicht zuvor
benannt haben.
2) Falls der Kunde eine Versendung wünscht, aber keine
besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung
zu marktüblichen Konditionen bewirkt. Wir sind jedoch nicht
verpflichtet, die Waren gegen Transportschäden zu versichern.
3) Die Gefahr für Lieferungen geht mit Übergabe auf den Kunden
über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im
Verzug der Annahme ist. Bei werkvertraglich erbrachten
Leistungen kommt es zum Gefahrübergang mit Abnahme.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1) Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur
vollständigen Bezahlung (Vorbehaltsware).
2) Ist der Kunde Unternehmer bleibt die Vorbehaltsware in unserem
Eigentum bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen gegen
den Kunden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab,
die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist
der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir
behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald er
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3) Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware durch einen
Kunden, der Unternehmer ist mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe
gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen vermischt wird.
4) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung, unverzüglich
mitzuteilen. Im Falle der Pfändung geschieht dies durch
Zusenden einer Kopie des Pfändungsprotokolls an uns.
5) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
6) Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen auf Verlangen
des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherungen
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

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§ 8 Mängelrechte, Verjährung von Mängelrechten
1) Liegen die Voraussetzungen eines Handelskaufs i.S. von § 377
HGB vor, hat der Kunde die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Entdeckte
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Der Kunde muss uns die Möglichkeit eigener Feststellungen über
die Mangelhaftigkeit einräumen.
2) Für Sachmängel gilt der gesetzliche Fehlerbegriff. Danach sind
Mängel u.a.nicht
a. gebrauchsbedingter oder sonstiger üblicher Verschleiß,
b. eine Beschaffenheit der Ware, Werkleistung oder Schäden,
die nach Gefahrübergang in Folge unsachgemäßer
Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder der
Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften abweichend
von der vertraglich geschuldeten entsteht und
c. Abweichungen in der Beschaffenheit der Ware,
Werkleistung oder Schäden, die nach Gefahrübergang
aufgrund höherer Gewalt, Sachbeschädigung, Sabotage
oder durch Gebrauch der Ware außerhalb des üblichen
oder zugesagten Verwendungszwecks entstehen.
3) Ansprüche wegen Mängeln bei Lieferungen verjähren in einem
Jahr ab Ablieferung der Ware, bei werkvertraglichen Leistungen
in einem Jahr ab Abnahme. Es gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen, wenn der Kunde als Verbraucher eine neue
Sache gekauft hat, und soweit gesetzlich längere
Verjährungsfristen als zwei Jahre vorgeschrieben sind,
insbesondere beim Verkauf von Bauwerken und Sachen, die
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
haben, § 438 Abs. 1 BGB, sowie bei Bauwerksleistungen und
einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder
Überwachungsdienstleistungen hierfür besteht, § 634a BGB.
4) Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche
des Kunden gegen uns, die auf vorsätzlichem Verhalten,
Nichteinhaltung von Garantien oder arglistigem Verschweigen
von Mängeln beruhen.
5) Unberührt bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des
Kunden aus einem Verbrauchgüterkauf und die
Verjährungsfristen für diese nach §§ 478, 479 BGB.
6) Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Verjährungsfrist,
dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs
vorlag, aber nicht erkannt werden konnte, leisten wir
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung
einer mangelfreien Sache bzw. Neuherstellung des Werks bei
Werkleistungen.
7) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine Nachfrist nach den
gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, kann der Besteller
Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
8) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadenersatz und Ersatz
vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Mängeln richtet sich
im Übrigen nach § 9 dieser AGB.
§ 9 Haftung
Soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist, haften
wir in allen anderen Fällen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen
wegen Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder
außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Der Schadenersatz wegen leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz, Personenschäden oder bei Verlust
des Lebens sowie anderen zwingenden gesetzlichen

Vorschriften im Falle der Nichteinhaltung von Garantien oder bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Übertragbarkeit der Rechte
Soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist, darf der
Kunde Ansprüche gegen uns ganz oder teilweise auf Dritte nur
mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen, es sei denn
diese sind.
§ 11 Schlussbestimmung
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts bei internationalen
Warenkaufverträgen finden keine Anwendung.
2) Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Gerichtsstand 74821 Mosbach. Wir
behalten uns das Recht vor, auch am Sitz des Kunden zu
klagen.

Stand Oktober 2016